Sozialbüro

Unser AStA Sozialbüro ist Deine persönliche Beratungsstelle bei jeglichen Problemen. Ob rechtliche Angelegenheiten, finanzielle Probleme oder Hilfe beim Ausfüllen des BAföG-Antrags. Wir helfen Dir!

Unsere Sprechstundenzeiten findest Du unten auf der Seite.

Die Beratung während der Semesterferien findet Montags und Donnerstags online über den Link statt.

Sofern hier nicht anders veröffentlich, findet die Beratung im AStA Sozialbüro (ME U 209) in Präsenz statt.

Kontakt

Referentin:
Malin Osnabrügge

Mitarbeiter:Innen:
Miriam Frings & Karim Houizi

Unser Service

Das Sozialbüro gibt Auskunft und Beratung zu verschiedenen Bereichen, die einem im Studium begegnen. Solltet Ihr Probleme bei der Studienfinanzierung haben oder Hilfe  beim Ausfüllen von BAföG- oder Wohngeld-Anträgen benötigen, dann seid Ihr bei uns genau richtig! Denn Ihr könnt bei uns erste BAföG- und Sozialberatungen erfahren.

Auch über das Sozialdarlehen informieren wir Euch gerne. Die Studierendenschaft vergibt in Härtefällen kleine Sozialdarlehen bis 500 €. Voraussetzungen dafür sind eine bürgende Person, die Immatrikulation sowie Kontoauszüge der letzten drei Monate. Ein Sozialdarlehen wird grundsätzlich nur zur Überwindung einer Notlage bewilligt. Das Bestehen der Notlage ist nachzuweisen.

Die Rückerstattung des Semesterticketbetrages bei Beurlaubung oder Auslandssemester wird ebenfalls im Sozialbüro getätigt.

Außerdem haben wir Antworten zum Thema Studieren mit Kind, Studieren mit Beeinträchtigung und zum Thema Gleichstellung.

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Beratungsangebote

Seit 2005 ist die Universität Paderborn als familiengerechte Hochschule zertifiziert, d.h. die Vereinbarkeit von Kind und Uni soll so gut es geht erleichtert werden.

In der folgenden Übersicht findest Du die Angebote:

Hinweise und Angebote zur Kinderbetreuung an der Universität Paderborn findest Du hier

Projektgruppe StuKi:

  • Treffpunkt zum Austausch mit Gleichgesinnten
  • Hier entlang geht’s zur Facebook-Seite
  • Beratung zum Thema „Studieren mit Kind“ findest Du außerdem bei uns im AStA-Sozialbüro, aktuell ausschließlich nach Vereinbarung.

FamilienServiceBüro:

  • Hier geht’s zur Beratungsstelle bei finanziellen Fragen, Kinderfreizeiten, Kinderbetreuung uvm.

Weitere Anlaufstellen in Paderborn:

Du hast Probleme mit dem:der Vermieter:in oder möchtest ein Prüfungsergebnis anfechten? Du hast Fragen zur Lohn- und Einkommenssteuer oder musst Deine erste Steuererklärung einreichen? Der AStA bietet Studierenden eine kostenlose Rechts- und Steuerberatung durch den Paderborner Rechtsanwalt Herrn Wirth, sowie den Steuerberater Herrn Dr. Bastert an.

Hierzu füllt Ihr einfach dieses Anmeldeformular aus.

Zur Zeit ausschließlich telefonisch.

Wichtiger Hinweis:

Spontane Änderungen der Sprechzeiten, etwa durch Krankheit, werden auf unserem Instagram-Kanal bekannt gegeben!

Die Beratung beinhaltet keine Vertretung vor Gericht. In der jeweiligen Kanzlei entfällt das Angebot einer kostenlosen Erstberatung für Studierende.

Ihr wollt Euch bewerben und seid unsicher, ob Euer Lebenslauf überzeugen kann? Dann lasst uns einfach Euren anonymisierten Lebenslauf über das untenstehende Formular zukommen und wir geben Euch Feedback zu:

  • Aufbau
  • Grammatik
  • Rechtschreibung
  • Übersichtlichkeit

Um das Formular nutzen zu können muss Google reCaptcha v3 geladen werden.
Google reCaptcha v3 Datenschutzerklärung

Formular & Google reCaptcha v3 laden

 

Finanzierung

Genauere Informationen über Voraussetzung, Beratungsstelle etc. findest Du hier.

Wohngeld:

Dein BAföG-Antrag wurde abgelehnt? Unter bestimmten Voraussetzungen erhältst Du staatliche Förderungen im Rahmen eines Mietzuschusses. Und zwar, wenn

  • Deine Förderungshöchstdauer erreicht ist,
  • Du aufgrund fehlender Leistungsnachweise vom BAföG abgelehnt worden bist oder
  • Du Dich für eine Zweitausbildung / ein Zweitstudium entschieden hast.

Hier findest Du alle weiteren Informationen:

Sozialdarlehen

Bei Engpässen und dringenden, finanziellen Notständen helfen wir Dir auch gern einmalig aus. Der AStA Paderborn vergibt im Falle einer finanziellen Notlage ein zinsloses Sozialdarlehen in Höhe von maximal 500 € an Studierende der Universität Paderborn.

Das Darlehen kann im AStA Sozialbüro beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt zeitnah nach dem Eingang sämtlicher Unterlagen. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten im Laufe eines Jahres, beginnend 3 Monate nach der Auszahlung. Sondertilgungen oder Aufschub sind nach Absprache möglich. Das Darlehen dient der Überbrückung eines finanziellen Engpasses und ausschließlich zur Deckung notwendiger Kosten wie Miete, Semesterbeitrag, Energie und Lebensunterhalt. Die Notlage muss bei Antragsstellung durch schriftliche Begründung und Vorlage der Kontoauszüge der letzten 3 Monate nachvollziehbar gemacht werden. Für die Bewilligung eines Sozialdarlehens ist es zwingend notwendig, dass eine bürgende Person den Antrag mitunterzeichnet. Diese Person muss ein regelmäßiges Einkommen nachweisen, das ihr ermöglicht im Falle von Zahlungsunfähigkeit die Schulden der:des Darlehensnehmer:in zu begleichen. (Die bürgende Person wird nur im Ausnahmefall belangt, nach mehrmaliger Zahlungsversäumnis oder erklärter Zahlungsunfähigkeit der:des Darlehensnehmer:in.)

Folgende Unterlagen werden für den Antrag benötigt:

Von der / Vom Darlehensnehmer:in

  • vollständig ausgefüllter Darlehensantrag (erhältlich im AStA Sozialbüro)
  • Beglaubigte Kopie vom Personalausweis/Reisepass
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Kontoauszüge aller Konten, rückwirkend und lückenlos für 3 Monate
  • schriftlicher Antrag mit Angabe von Verwendungszweck und sozialer sowie finanzieller Situation (formloser Antrag)

Von der bürgenden Person

  • Beglaubigte Kopie vom Personalausweis/Reisepass
  • Kopie eines aktuellen Einkommensnachweises (alternativ Renten-oder BAföG-Bescheid)

Eine Bewilligung ist erst nach Eingang aller Unterlagen möglich!

Die erforderlichen Formulare bekommst Du im AStA Sozialbüro. Wir stehen Dir auch für eventuelle Fragen und Probleme zur Verfügung.

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du Dich für ein Stipendium bewerben. Neben der Begabtenförderung gibt es auch einige Stipendien, die nach anderen Kriterien ausgezahlt werden. Wirf doch mal einen Blick auf diese Stipendiendatenbanken, um eine passende Fördermöglichkeit für Dich zu finden:

Darüber hinaus bietet die ZSB der Universität Paderborn hier eine Übersicht über mögliche Stipendien und Kontakte.

Sozialer Härtefall

Sollte der Semesterbeitrag für Dich eine nicht zumutbare finanzielle Belastung darstellen, kannst Du gemäß §57 Abs. 1 Satz 6 HG bei uns einen Härtefallantrag stellen. Dieser Antrag sollte am besten vor Semesterstart gestellt werden. Wenn der Antrag für das Wintersemester bis zum 7. August und für das Sommersemester bis zum 7. Februar bei uns eingeht, hast Du bis zum Ablauf der Rückmeldefrist (21. September bzw. 21. März) in der Regel Klarheit, ob der Antrag bewilligt oder abgelehnt wird. Falls Du Dich auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben hast und den Semesterbeitrag zur erfolgreichen Einschreibung nicht überweisen kannst, beachte bitte, dass der 7. Februar bzw. der 7. August als harte Deadlines gelten, um universitätsinterne Fristen sicherzustellen.

Der Härtefall-Antrag kann auch immer noch in den ersten Wochen des neuen Semesters gestellt werden. Bitte beachte aber, dass dieser Prozess einige Wochen dauert, weil hier neben dem AStA-Sozialbüro auch das Finanzreferat sowie der Haushaltsausschuss des Studierendenparlaments involviert werden. Da Du Dich in PAUL erst für Lehrveranstaltungen anmelden kannst, wenn der Semesterbeitrag auf dem Konto der Universität eingegangen ist, solltest Du bei Bedarf den Härtefall-Antrag also schon am besten so früh wie möglich vor Semesterbeginn stellen.

Bitte beachte die Fristen vom Studierendensekretariat! Auch wenn Du einen Härtefall-Antrag beim AStA gestellt hast, musst Du Dich beim Studierendensekretariat melden, wenn die Frist nicht eingehalten werden kann, da ansonsten eine Exmatrikulation erfolgt bzw. nicht eingeschrieben wird.

Bei einem berechtigten Härtefallantrag bestehen zwei Möglichkeiten:

  1. Du bist trotz der finanziellen Notlage in der Lage, den Semesterbeitrag auf das Konto der Universität zu überweisen, z.B. weil Du Dir Geld bei Familie oder Freunden geliehen hast. In diesem Fall überweist der AStA Dir einen Teilbetrag des Semesterbeitrages nach Bewilligung zurück (mehr dazu siehe unten).
  2. Du bist aufgrund der finanziellen Notlage nicht in der Lage, die Überweisung des Semesterbeitrags auf das Konto der Universität zu tätigen. In diesem Fall überweist der AStA einen Teilbetrag nach Bewilligung direkt an die Universität (auch hierzu mehr unten). Den ausstehenden Restbetrag musst Du anschließend selber überweisen oder zusätzlich ein AStA-Sozialdarlehen über den Restbetrag beantragen.

Wird der Härtefallantrag bewilligt, erhält man maximal den Semesterbeitrag abzüglich des Sozialbeitrags des Studierendenwerks. Es handelt sich bei Bewilligung immer um einen Teilbetrag, weil der Sozialbeitrag des Studierendenwerks nicht im Ermessen des AStA liegt und daher nicht erstattet werden kann. Der restliche Bedarf wird immer aufgrund der individuellen Situation berechnet und kann hier daher nicht pauschal angegeben werden. (Wenn Du im Rahmen der Rückmelde-/Einschreibefrist nicht die finanziellen Mittel für den Sozialbeitrag des Studierendenwerks aufbringen kannst (aktuell 81,43€ pro Semester), informieren wir weiter oben zum AStA-Sozialdarlehen.) Den entsprechenden Betrag überweist der AStA nach Bewilligung dann für Dich auf das Konto der Universität. Das Semesterticket darfst Du bei Bewilligung weiterhin nutzen.

Weitere Voraussetzungen für den Härtefallantrag sind, dass keine Erstattungsgründe gemäß der Beitragsordnung der Studierendenschaft vorliegen (z.B. Exmatrikulation, Beurlaubung, Schwerbehinderung), ein persönliches Gespräch mit der AStA-Sozialberatung erfolgt ist sowie eine finanzielle Notlage vorliegt, die nicht über das AStA-Sozialdarlehen aufgefangen werden kann.

Wenn man diesen Antrag im AStA-Sozialbüro stellen möchte, sollte man neben einer kurzen Begründung möglichst alle Dokumente mitsenden, auf dessen Grundlage AStA und Haushaltsausschuss des Studierendenparlaments verlässlich die derzeitige finanzielle und soziale Lage der Antragsteller:innen beurteilen können. Diese umfassen:

  • Darstellung der aktuellen finanziellen und sozialen Situation mit Nachweisen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, auch des Ehe-/Lebenspartners (lückenlose Nachweise über sämtliche Konten und Sparbücher der letzten drei Monate) → Muss
  • Eine aktuelle Leistungsübersicht (Transcript of Records vom zentralen Prüfungssekretariat) → Muss, es sei denn der Härtefallantrag wird vor dem ersten Semester gestellt
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses → Muss
  • Wohnsituation (WG, alleine, bei Familienangehörigen) → Muss
  • vertragliche/rechtliche Verpflichtungen → Muss, wenn vorhanden
  • familiäre Situation (Versorgung von Kindern, Angehörigen, etc.) → Muss, wenn vorhanden
  • Arbeitssituation (z.B. coronabedingter Wegfall des Arbeitsplatzes, Kurzarbeit) → Muss, wenn vorhanden
  • Nachweise über Sonderbelastungen (z.B. chronische Krankheit, Beeinträchtigungen) → Muss, wenn vorhanden

Wenn die oben aufgeführten Bedingungen nicht zutreffen, dann besteht auch keine Möglichkeit auf Bewilligung des Antrags. Auch wenn man das Semesterticket gar nicht nutzt oder gar keine Kurse belegt, das gilt auch unabhängig von der Coronapandemie, muss man den Beitrag trotzdem zahlen, weil es sich hierbei um einen solidarischen Beitrag für und von allen Studierenden (außer der Ausnahmefälle im Sinne von §57 Abs. 1 Satz 6 HG) handelt.

Du willst einen Härtefallantrag stellen? Dann nutze bitte das Härtefallantragsformular.
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Gleichstellung

Die zentrale Studienberatung ist die Anlaufstelle für psychosoziale Beratung, Beratung zum Studium mit Beeinträchtigung u.v.m.

Terminbuchung für Beratung unter:
Telefon: 05251 – 60 2007
Mail: 

Weitere Informationen zur zentralen Studienberatung findest Du hier.

Cornelia Wagner (Psychosoziale Beratung, Behindertenbeauftragte)
Telefon: +49 5251 60-5497
E-Mail:  /
Raum: I4.307

Neben der Zentralen Studienberatung bietet die Universität Paderborn weitere Angebote zum Thema Gleichstellung und führt hierzu u. A. eine Internetseite, auf der Informationen zu finden sind über die Gleichstellungsbeauftragte, gleichstellungsbezogene Maßnahmen, Aktivitäten u.v.m.
Hier gelangt Ihr zu weiteren Informationen der Gleichstellungsbeauftragten der UPB.

Außerdem lassen sich Informationen auf der Seite der Frauenberatungsstelle Lilith e. V. finden.
Terminbuchung für Beratung unter:
Telefon: +49 5251 60-3296
E-Mail: 
Raum: E5.327

Auch die Gleichstellungkommission kann bei studentischen Belangen konsultiert werden.

Gleichstellungsstelle der Stadt Paderborn
Dort findet Ihr die Angebote, Themen und Veranstaltungen der städtischen Gleichstellungsstelle.

Informationsportal rund um LSBTQI/LGBTQI+-Themen
Das Regenbogenportal ist ein Angebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit aktuellen Beiträgen, Veranstaltungen und Bildungsangeboten sowie einer Suchfunktion für Anlaufstellen in Deiner Nähe.

Nightlines
Ein anonymes und vertrauliches nächtliches Zuhör- und Informationstelefon von Studierenden für Studierende mit „Anrufstellen“ in ganz Deutschland. Für diejenigen, die lieber schreiben als sprechen, bieten einige Städte auch eine Chat- oder Mail-Funktion an.

Info-Telefon Depression
Ein bundesweites, kostenloses Angebot für Betroffene und Angehörige, die auf der Suche sind nach allgemeinen Informationen oder Informationen zu Anlaufstellen.
Telefon: +49 800 3344533

Sucht- und Drogenhotline
Hier findet Ihr ein bundesweites Beratungsangebot zu den Themen Sucht und Drogen, sowohl für Betroffene als auch für Angehörige.
Telefon: +49 180 5313031 (kostenpflichtig, 0,20€/Min. aus dem Festnetz, max. 0,60€/Min. aus dem Mobilfunknetz)

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Hier finden Frauen ein offenes Ohr, die aktuell oder in der Vergangenheit Erfahrungen mit Gewalt machen müssen/mussten. Auch Angehörige können sich für Infos unter dieser Nummer melden. Es gibt außerdem die Möglichkeit einer schriftlichen Kontaktaufnahme.
Telefon: +49 800 116016
Web: https://www.hilfetelefon.de/beratung-fuer-frauen.html

Hilfetelefon „Gewalt an Männern“
Hier finden Männer ein offenes Ohr, die aktuell oder in der Vergangenheit Erfahrungen mit Gewalt machen müssen/mussten. Auch Angehörige können sich für Infos unter dieser Nummer melden. Es gibt außerdem die Möglichkeit einer schriftlichen Kontaktaufnahme.
Telefon: +49 800 1239900
E-Mail:
Web: https://www.maennerhilfetelefon.de/

MännerBeratung, KIM – Rat & Tat e. V.
Dies ist ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für Männer, sowohl in der Einzelberatung als auch in Gruppenangeboten.
Telefon:
+49 5251 5067711
E-Mail: