Semesterticket

Mobilität ist ein wichtiger Aspekt des Alltags. Für alle Studierenden der Universität Paderborn gibt es ein Semesterticket, welches diese in ganz NRW garantiert.

Ab dem Sommersemester 2024 wird es das Angebot des Deutschlandsemestertickets mit den Leistungen des Deutschlandtickets für 29,40€ im Monat geben. Da dies sehr kurzfristig kommt, stehen noch nicht alle Informationen fest. Wir halten euch auf dem Laufenden. Noch könnt ihr euch das neue Ticket NICHT holen.

Alle Infos zum derzeitigen Semesterticket findet ihr hier

Ab dem 24.03.24 wird es einen Fahrplanwechsel bei Padersprinter geben, welcher auch die Umbenennung von Haltestellen und neue Abfahrtszeiten beinhaltet. Ihr findet alle aktualisierten Pläne und Informationen unter www.fahrplanwechsel24.de .

Euer Semesterticket erhaltet ihr ausschließlich digital, hier kommt Ihr direkt zur Beantragung und zur detaillierten Anleitung.

Die Beantragung ist erst möglich, sobald die Rückmeldung für das entsprechende Semester erfolgreich war (sichtbar in PAUL unter Meine Daten > Persönliche Daten > Semesterstatus).

Bei technischen Fragen oder Problemen wendet Euch bitte an das IMT, bei allgemeinen Fragen zum Semesterticket stehen wir Euch gerne zur Verfügung.

Zur komfortablen Nutzung des Semestertickets haben wir eine App entwickelt, die Ihr Euch hier herunterladen könnt:

Apple App StoreGoogle Play Store

Gültigkeitsbereich des Semestertickets der Universität Paderborn

Innerhalb von NRW gilt das Semesterticket für:

  • Straßenbahnen
  • U-Bahnen/Stadtbahnen
  • Busse
  • alle Nahverkehrszüge (RB, RE, S-Bahn) und auch in Zügen, die nicht zu DB Regio gehören (Eurobahn, NordWestBahn, Abellio)
  • Nachtbusse in Paderborn (in anderen Städten unterliegen Nachtbusse teilweise gesonderten Tarifbestimmungen, unter Umständen muss ein Zuschlag bezahlt werden oder das Semesterticket hat gar keine Gültigkeit)

Außerhalb von NRW gilt das Semesterticket nur

– in den Zügen auf folgenden Strecken:

  • Höxter-Lüchtringen – Holzminden
  • Lügde – Hameln
  • Vlotho – Hameln
  • Ibbenbüren-Laggenbeck – Bünde (Westf)
  • Lengerich (Westf) – Osnabrück Hbf
  • Halen – Osnabrück Hbf
  • Westbarthausen – Osnabrück Hbf
  • Au (Sieg) – Niederschelden Nord
  • Betzdorf – Struthütten
  • Gronau – Enschede
  • Wehrden – Bodenfelde – Göttingen
  • Warburg – Kassel-Wilhelmshöhe (RE11/17)
  • Kassel-Wilhelmshöhe – Kassel Hbf (in den Zügen der RT, HLB, DB Regio, KHB)
  • Hameln – Hannover Hbf (S5)

– in den Bussen auf folgenden Strecken:

  • Stadtgebiet Osnabrück
  • Alstätte – Enschede (Linie T88)

FAQ - Semesterticket

Das Semesterticket muss über das IMT Serviceportal oder über den Ticketshop der DB beantragt werden. Eine detaillierte Anleitung zur Beantragung findet sich hier.

Die Beantragung ist erst möglich, sobald die Rückmeldung für das entsprechende Semester erfolgreich war (sichtbar in PAUL unter Meine Daten > Persönliche Daten > Semesterstatus).

Genutzt werden kann das Semesterticket ausgedruckt in Papierform oder durch die Darstellung als PDF auf dem Smartphone oder anderen elektronischen Endgeräten (wie z.B. Tablets, Laptops, etc.). Es ist nur in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Zur komfortablen Nutzung des digitalen Semestertickets haben wir eine App entwickelt, die Du hier herunterladen kannst:

Apple App StoreGoogle Play Store

Achtung: Der AStA übernimmt keine Haftung, falls das Ticket in der App nicht von den Verkehrsbetrieben akzeptiert wird oder wenn die App nicht funktionieren sollte. Führe Dein Semesterticket daher stets auch in ausgedruckter Form oder als PDF-Datei mit Dir.

Das Semesterticket erhalten alle an der Universität Paderborn eingeschrieben Studierenden. Es gibt das regionale Semesterticket und das Semesterticket NRW, welche in Kombination mit dem Studierendenausweis gültig sind. Es gilt als Fahrausweis für alle Verkehrsmittel des Nahverkehrs in NRW (also nicht für ICEs und nicht in der ersten Klasse). Außerdem gilt es auf ausgewählten Streckenerweiterungen außerhalb von NRW (siehe oben). Bitte beachtet, dass Ihr bei der Nutzung des Semestertickets auch immer automatisch die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsbetriebe akzeptiert. Für den Tarifraum NRW sowie auf die Strecke nach Hannover gelten diese Tarifbestimmungen, auf der Strecke nach Kassel gelten die Tarifbestimmungen des NVV, auf der Strecke nach Göttingen wiederum sind die Beförderungsbedingungen der NWB ausschlaggebend.

Nein, eine Befreiung vom Semesterticket ist im Regelfall nicht möglich. Die Ausnahmefälle, und wie diese sich befreien lassen können, findet Ihr weiter unten.

Das Ticket gilt das gesamte Semester über als Fahrberechtigung, also im Wintersemester vom 1. Oktober bis zum 31. März des Folgejahres und im Sommersemester vom 1. April bis zum 30. September. Im Geltungszeitraum gilt es rund um die Uhr, auch in den Semesterferien. Rechtliche Grundlage für das Semesterticket sind die zwischen der Studierendenschaft und den jeweiligen Verkehrsgesellschaften geschlossenen Verträge.

Für neu eingeschriebene Studierende/Erstsemester ist das Semesterticket auf bestimmten Strecken bereits einen Monat vor Semesterbeginn, also ab dem 1. September/1. März gültig. Das reguläre Semesterticket muss hierfür beantragt werden und kann in Verbindung mit einer gültigen Studienbescheinigung verwenden werden. Hierzu zählen der Busverkehr in den Kreisen Paderborn und Höxter, der Schienenverkehr der DB Regio NRW (nur auf diesen Strecken) sowie die Strecke Hameln – Hannover Hbf (Linie S5) und die Strecke Wehrden – Bodenfelde – Göttingen (Linie RB85).

Solltet Ihr Schwierigkeiten mit dem Personal der Deutschen Bahn haben oder euch Strafen verhängt werden, schreibt uns bitte eine Mail mit dem Tag und Zug/Bus, an welchem sich der Vorfall ereignete, ggf. dem Strafzettel und eurem Semesterticket als PDF. Wir kümmern uns dann darum.

Ja, Austauschstudierende können das Semesterticket nutzen, sobald sie den Semesterbeitrag bezahlt und eine Krankenversicherung nachgewiesen haben. Die Semesterbeiträge müssen auf das jeweilige Hochschulkonto überwiesen werden. Bitte denken Sie daran, Ihre Matrikelnummer anzugeben!

Ab dem Wintersemester 2021/22 muss das Semesterticket online heruntergeladen werden. Es wird nicht mehr per Post verschickt und kann nicht mehr persönlich abgeholt werden.

Die Nachtbusse in Paderborn können mit dem regulären Semesterticket ohne Aufschlag genutzt werden, da im Preis des Semestertickets der Aufschlag schon enthalten ist. Im Bereich des VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) können mit dem NRW-Semesterticket die meisten Nachbusse ebenfalls ohne Aufschlag genutzt werden.

Teilweise unterliegen Nachtbusse gesonderten Tarifbestimmungen, unter Umständen muss ein Zuschlag bezahlt werden. In manchen Fällen hat das Semesterticket auch gar keine Gültigkeit.

Die Nachtbusse in Bielefeld können mit dem Ticket nicht genutzt werden.

Nein, dies ist weder mit dem regionalen Semesterticket, noch mit dem Semesterticket NRW möglich.

Die einzige Ausnahme bilden Kinder unter den folgenden Bedingungen in den jeweiligen Tarifgebieten:

Fast im gesamten Tarifraum dürfen beliebig viele Kinder unter 6 Jahren kostenlos mitgenommen werden (ausgenommen sind Schulklassen und Kindergartengruppen). Eine Ausnahme bildet die Strecke von Warburg nach Kassel, hier sind nur maximal drei Kinder unter 6 Jahren als Begleitung erlaubt. Zudem werden im Tarifraum NRW Kinder unter 7 Jahren, die noch keine Schule besuchen, bis zum Zeitpunkt der Einschulung (in Nordrhein-Westfalen beginnt das Schuljahr immer zum 1. August eines jeden Jahres) ebenfalls unentgeltlich befördert.

Im Schienenverkehr der DB Regio NRW (siehe Karte), im Tarifraum der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter (VPH) und auf den Strecken Hameln – Hannover Hbf (Linie S5) und Wehrden – Bodenfelde – Göttingen (Linie RB85) ist sogar die kostenlose Mitnahme von maximal drei Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren erlaubt. In den übrigen Tarifräumen ist keine Mitnahme von Personen über 6 Jahren erlaubt.

Grundsätzlich nein, um ein Fahrrad mitnehmen zu dürfen, musst du dir ein zusätzliches Ticket besorgen. Dieses kostet etwa 5€.

Eine Ausnahme bilden zusammenklappbare Fahrräder, diese dürfen ohne Extrakosten mitgenommen werden. Gleiches gilt für E-Bikes und E-Roller/Scooter. Dies gilt ebenfalls explizit nur für zusammenklappbare E-Bikes und E-Scooter. Diese Regelung gilt für den kompletten Tarifraum NRW sowie auf den Streckenerweiterungen nach Hannover und Göttingen. Zusätzlich dürfen auf der Streckenerweiterung nach Kassel sogar reguläre Fahrräder kostenlos mitgenommen werden, es besteht aber kein Beförderungsanspruch, wenn der Bus/die Bahn zu voll ist. Kinderwagen und Rollstühle werden in diesem Fall priorisiert.

Nein, das Ticket darf nicht laminiert oder mit Klarsichtfolie überklebt werden!

Um das Ticket vor Schmutz und Zerstörungen zu schützen, kann es in einer Klarsichthülle aufbewahrt werden, aus der es wieder entnommen werden kann. Diese erhält man kostenfrei im AStA Service (ME U 205).

Für neu eingeschriebene Studierende/Erstsemester ist das Semesterticket auf bestimmten Strecken bereits einen Monat vor Semesterbeginn, also ab dem 1. September/1. März gültig. Das reguläre Semesterticket muss hierfür beantragt werden und kann in Verbindung mit einer gültigen Studienbescheinigung (Studierendenausweis/Immatrikulationsbescheinigung) verwenden werden. Hierzu zählt der Busverkehr in den Kreisen Paderborn und Höxter, der Schienenverkehr der DB Regio NRW (nur auf diesen Strecken) sowie die Strecke Hameln – Hannover Hbf (Linie S5) und die Strecke Wehrden – Bodenfelde – Göttingen (Linie RB85).

Solltet Ihr Schwierigkeiten mit dem Personal der Deutschen Bahn haben oder euch Strafen verhängt werden, schreibt uns bitte eine Mail mit dem Tag und Zug/Bus, an welchem sich der Vorfall ereignete, ggf. dem Strafzettel und eurem Semesterticket als PDF. Wir kümmern uns dann darum.

Dein Semesterticket kannst Du gegen einen kleinen Betrag auf das Deutschlandticket upgraden. Damit kannst Du dann die Bequemlichkeiten Deines Semestertickets auch außerhalb von NRW nutzen.

 

Im Online Ticket Shop der Bahn (www.ots-nrw.de) ist Dein Semesterpreis hinterlegt, und wenn Du ein Ticket buchst  und Deine Uni und Matrikelnummer eingibst, bekommst Du den Preis von 9,38€ angezeigt. Diesen bezahlst Du und kannst dann das Ticket auch außerhalb von NRW zu Deutschlandticketkonditionen in ganz Deutschland nutzen – für diesen EINEN MONAT den Du gebucht hast. Wenn Du einen weiteren Monat buchen möchtest, kostet das wieder 9,38€. Es ist für Studierende kein ABO, sondern immer nur für einen Monat buchbar, wenn gewünscht.

Dies ist eine Übergangslösung nur für die aktuellen Semester. Wie es weitergeht und ob es danach eine günstigere Lösung für Studierende geben wird, ist noch unklar.

Sollte der Scanner des Bahnpersonals dein Ticket als ungültig anzeigen, zeige bitte das Bild des Tickets (in der App zwei Mal swipen) in Verbindung mit deinem Studierenden. und Personalausweis. Dies kommt häufig auf den Strecken außerhalb von NRW vor. Bleibt da bitte beharrlich, euer Ticket gilt in jedem Fall.

Wenn Anfang Juni die neue Brücke an der Bahnhofsstraße als eine der Hauptverkehrsrouten in die Paderborner Innenstadt für den Verkehr geöffnet wird, nehmen auch die PaderSprinter-Busse ab 01.06.2023 mit Betriebsbeginn wieder diesen Weg für die entsprechenden Linien.

Linien 2, 28 und 58 überqueren die Brücke

Die Linie 2, 28, 58 und N6 kehren wieder auf ihren regulären Linienfahrweg zurück. Für die Linien 2 und 28 bedeutet das nach der Haltestelle ”Barkhauser Straße” die Weiterfahrt nach rechts auf die Bahnhofstraße zur Haltestelle ”Almeweg”, dann weiter über die Haltestellen ”Pontanusstraße” und ”Klöcknerstraße” zum ”Hauptbahnhof”. Die Rückfahrt erfolgt auf der gleichen Route in umgekehrter Reihenfolge.

Die Linie 58 bedient nach der ”Heinz-Nixdorf-Wendeschleife” die Haltestellen ”Damaschkestraße”, ”Technisches Rathaus”, ”Pontanusstraße” sowie ”Almeweg” bis zur Haltestelle ”Barkhauser Straße”. In der Gegenrichtung verläuft die Linienroute nach der Haltestelle ”Barkhauser Straße” über Almeweg, Pontanusstraße, Westfriedhof, Technischen Rathaus und Damaschkestraße zur Heinz-Nixdorf-Wendeschleife. Die Nachtbuslinie N6 verkehrt ab ”Hauptbahnhof” über die Haltestellen ”Klöcknerstraße”, ”Pontanusstraße” und ”Technisches Rathaus” zum ”Westfriedhof” und bedient in der anderen Richtung all diese Haltestellen in umgekehrter Reihenfolge.

Die Nachtbuslinie N6 betraf die Brückensperrung nur indirekt, aber auch deren Umleitung infolge der veränderten Verkehrsführung wird nun wieder rückgängig gemacht.

Rückkehr auch zur alten Fahrzeit

Durch die Rückkehr zur gewohnten Linienführung wird auch der Fahrplan wieder angepasst. Die Busse starten insgesamt und damit auch an den einzelnen Haltestellen wieder 3 Minuten später als während der Bauphase.

Aktuelle Informationen zu Fahrplan und Tickets finden sich auf www.padersprinter.de und in der Fahrplan-App. Das Kundencenter des PaderSprinter ist an der Westernmauer 18 in Paderborn (Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr und Samstag 10.00 bis 16.00 Uhr) oder telefonisch unter 05251 – 6997 222 (Montag bis Sonntag 06.00 bis 22.00 Uhr) für Rückfragen erreichbar.

Semesterticket-Rückerstattung

Das Semesterticket ist in der Regel verbindlicher Bestandteil des Semesterbeitrages. In besonderen Ausnahmen ist es möglich den Beitrag für das Semesterticket zurückzuerstatten.

Einen Anspruch auf Rückerstattung des Semestertickets haben:

  • Personen mit Schwerbehinderung, die nach dem SGB IX zur kostenfreien Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs berechtigt sind. Als Ausweis dient hier ein amtlicher Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke.
  • Studierende, die sich für ein Semester vom Studierendensekretariat haben beurlauben lassen. Bitte beachtet, dass der Erstattungsantrag vor Beginn des Urlaubssemesters gestellt werden muss. Bei erfolgreichem Antrag auf Rückerstattung erlischt die Fahrerlaubnis des Semestertickets.
  • Studierende, die exmatrikuliert wurden oder die Neueinschreibung nicht vollzogen haben. Im Falle der Exmatrikulation gilt diese Regelung bis zwei Monate nach Semesterbeginn. Hierbei erfolgt eine anteilige Erstattung nur für die vollständigen Monate, in welchen die Hochschulmitgliedschaft beendet ist. Bei Nichtaufnahme des Studiums gilt die Frist bis vor Beginn des anstehenden Semesters. Die Fahrerlaubnis erlischt mit dem Moment der Exmatrikulation.
  • Des Weiteren besteht die Möglichkeit auf Rückerstattung des regionalen Anteils des Semestertickets, wenn man sich nachweislich länger als vier Monate im Semester außerhalb des Geltungsraums des regionalen Semestertickets aufhält. Der Anteil für das NRW-Semesterticket muss in diesem Fall trotzdem gezahlt werden. Nachweise hierüber dürfen ausgestellt werden von Behörden, vom Arbeitgeber, einer Hochschule oder im Krankheitsfall von einer Klinik. Um einen Antrag hierauf zu stellen, müsst Ihr dieses Formular (for the english version of the form please change the language to English above beforehand) von entsprechender Stelle ausfüllen lassen und bis spätestens 1. März (für das laufende Wintersemester) bzw. 1. September (für das laufende Sommersemester) beim AStA vorlegen. Bis spätestens eine Woche vor Semesterende erhaltet Ihr dann Rückmeldung, ob es sich um einen ordnungsgemäßen Nachweis handelt. Nach Bewilligung von Seiten des AStA müsst Ihr das ausgefüllte Formular dann in PAUL unter „Studium → Studienorganisation → Meine Anträge → STS Erstattungsantrag Schwerbehinderung / Aufenthalt außerhalb Regioticket“ im Rahmen eines Erstattungsantrages hochladen (im Verlaufe dieses Antrags wählt man dann den genauen Erstattungsgrund aus). Fragen zu diesem Prozess beantwortet unser AStA-Sozialbüro. Nachträgliche Erstattungen für vergangene Semester sind nicht möglich!

Die Beantragung der Erstattung und der Antrag auf Beurlaubung erfolgen elektronisch über PAUL (PAUL > Studium > Studienorganisation > Meine Anträge). Bei weiteren Fragen zur Rückerstattung wendet Euch bitte an das AStA-Sozialbüro.