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[Info] Zivilklausel

Zivilklausel – Die Uni zwischen Friedens- und Militärforschung

Geht man aktuell über den Campus oder verfolgt die diversen Social-Media-Kanäle der studentischen Gruppierungen stößt man immer mal wieder auf den Begriff „Zivilklausel“. Aber was genau ist das eigentlich und inwiefern betrifft sie uns in unserem Studienalltag und unserer Arbeit an der Universität Paderborn? Im Folgenden erklären wir die wichtigsten Punkte, geben einen Überblick über die aktuelle Lage hier vor Ort und geben auch immer Hinweise auf weiterführende Quellen.

Was genau ist eine Zivilklausel?

Eine Zivilklausel ist eine formelle und verbindliche Selbstverpflichtung einer wissenschaftlichen Einrichtung (z.B. einer Universität oder Hochschule), ihre Arbeit in Forschung, Lehre und Studium ausschließlich auf friedliche und zivile Zwecke auszurichten. Das bedeutet im Kern, dass an einer Hochschule mit gültiger Zivilklausel keine Rüstungs- oder Militärforschung betrieben werden soll und keine Kooperationen oder Drittmittelverträge mit dem Militär oder Rüstungskonzernen eingegangen werden. [1] [2]

Woher kommt die Idee?

Die Zivilklausel ist eng mit dem antifaschistischen Erbe nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Leitgedanken „Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus“ verbunden. Die historisch erste Zivilklausel wurde nach 1945 auf Veranlassung der alliierten Besatzungsmächte an der TU Charlottenburg (heute TU Berlin) eingerichtet. Diese Maßnahme entstand aus der Tatsache, dass die damalige „Wehrtechnische Fakultät“ der TU tief in die Kriegsmaschinerie des NS-Regimes verstrickt war. Ab den 1970er bis in die 2010er Jahre wurden die Klauseln vor allem durch studentische Bewegungen und Gewerkschaften vorangetrieben. Gab es 2009 erst 12 Hochschulen mit einer solchen Zivilklausel, ist ihre Zahl bis heute auf über 70 deutsche Hochschulen angewachsen. [1] [3]

Warum diskutieren wir so viel über die Zivilklausel?

Obwohl der Wunsch nach Frieden gesellschaftlicher Konsens ist, sind Zivilklauseln rechtlich und politisch hochgradig umstritten. Die Debatte bewegt sich im Spannungsfeld zweier fundamentaler Prinzipien:

Gesellschaftliche Verantwortung & Friedenswahrung

Befürworter*innen der Zivilklauseln – darunter unter anderem Gewerkschaften, stud. Bewegungen sowie liberale bis linke Parteien – argumentieren, dass Wissenschaft eine gesellschaftliche Folgeverantwortung trägt. Hochschulen sollten als offene Räume der Aufklärung dienen, um Ursachen von Kriegen und Flucht zu erforschen und zivile Konfliktlösungen zu entwickeln, statt sich für geopolitische Machtpolitik und daraus konsultierende Konflikte einspannen zu lassen. [4]

Wissenschaftsfreiheit & Zeitenwende

Kritiker*innen – darunter oft Wissenschaftsverbände sowie konservative bis rechte Parteien – sehen in Zivilklauseln einen unzulässigen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes). Ein zentrales Argument ist, dass die mit der Zivilklausel einhergehende Einschränkung die eigenständige Entscheidung von Wissenschaftler*innen verbietet, woran sie forschen möchten. Außerdem wird argumentiert, dass auch die Landesverteidigung der Friedenssicherung dient.

Das „Dual-Use“-Problem

Bei den meisten modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Technologien ist nicht ausschließbar, dass diese nicht auch entgegen ihrer eigentlichen Intention für nicht-zivile Zwecke genutzt werden können. Ein hochentwickeltes Navigationssystem und ein Roboterarm können im Alltag leben retten, aber auch ebenso im Militär eingesetzt werden. Kritiker*innen befürchten, dass Zivilklauseln ganze Forschungszweige unter Generalverdacht stellen und die technologische Wettbewerbsfähigkeit schwächen könnten. [4]

Aktuelle Entwicklungen

Durch die politische Debatte um die „Zeitenwende“ ist der Druck auf Zivilklauseln massiv gestiegen. Mehrere Bundesländer versuchen, Militärforschung an Universitäten wieder explizit zu erleichtern oder Zivilklauseln gesetzlich zu verbieten.

Gerichtlich gab es dazu jüngst wegweisende Klärungen: Der Bayrische Verfassungsgerichtshof entschied im März 2026, dass Bundesländer den Hochschulen den Erlass von Zivilklauseln gesetzlich untersagen dürfen. Das Gericht begründete dies damit, dass das Verbot von Zivilklauseln die individuelle Forschungsfreiheit einzelner Wissenschaftler*innen schützt, die andernfalls durch die Zivilklauseln ihrer Universitäten blockiert werden könnten. Gleichzeitig wurde jedoch klargestellt, dass Universitäten nicht pauschal vom Staat dazu gezwungen werden dürfen, mit der Bundeswehr zusammenzuarbeiten. [5] [6]

Die Situation an der Uni Paderborn

Auch bei uns an der Universität Paderborn findet aktuell eine fundamentale Kehrtwende bezüglich der Zivilklausel statt. Ausgelöst durch veränderte sicherheitspolitische Debatten, Empfehlungen des Wissenschaftsrats sowie die geplanten Neuregelungen im NRW-Hochschulstärkungsgesetz, welche die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik betonen und militärische Forschung legitimieren, wird der Senat am Mittwoch, den 08. Juli 2026 über eine deutliche Änderung der Zivilklausel in der Grundordnung abstimmen. Dabei wird die strikte Selbstverpflichtung gestrichen und durch eine offenere Formulierung ersetzt:

Bisherige Fassung:

„Forschung, Lehre und Studium sowie Transfer an der Universität Paderborn sind ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken verpflichtet.“ [7]

Neue Fassung:

„Die Universität Paderborn leistet einen Beitrag zu einer friedlichen und demokratischen Gesellschaft.“

Damit verabschiedet sich die Universität von ihrem absoluten Verbot nicht-ziviler Forschung und passt ihre Grundordnung an den veränderten rechtlichen und weltpolitischen Rahmen an.

Ausblick

Sollte der Senat am 08.07.26 die vorgeschlagene Änderung ablehnen und die bisherige Zivilklausel beibehalten, bliebe die Universität Paderborn formal einem rein zivilen Forschungsauftrag verpflichtet. Dies könnte in Zukunft jedoch zu rechtlichen und finanziellen Konflikten führen: Zum einen steht die Klausel im Widerspruch zu den Absichten des neuen NRW-Hochschulstärkungsgesetztes, das die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit betont [8], zum anderen droht der Ausschluss von zukunftsweisenden, staatlich geförderten „Dual-Use“-Forschungsprojekten, die sowohl zivile als auch militärische Relevanz besitzen.
Wird die Neufassung hingegen wie aktuell geplant in der zweiten Lesung angenommen, verliert die Klausel ihre rechtlich bindende Verbotswirkung für Rüstungs- und Militärforschung. Für die Universität öffnet dies den Weg für Kooperationen mit der Bundeswehr oder der Rüstungsindustrie und sichert den Anschluss an neue Fördergelder im Zuge der sicherheitspolitischen „Zeitenwende“, dürfte aber an unserem Standort weiterhin für Kontroversen und politischen Diskussionsstoff innerhalb der Studierendenschaft und akademischen Selbstverwaltung sorgen.