Hausordnung Study Space

Herzlich willkommen im Study Space des AStA Stadtcampus! Diese Lern- und Schreibfläche, die sich mittlerweile auf zwei Ebenen erstreckt, soll Dir und allen anderen Studierenden der Universität Paderborn ein professionelles Umfeld für ihre Lern- und Schreibprojekte bieten.

Solch eine Fläche, die von vielen Personen gleichzeitig genutzt wird, funktioniert selbstverständlich nicht ohne einige grundlegende Regeln und Leitsätze. Um Dich als Nutzer*in und uns als verwaltendes Gremium zu schützen, existiert diese Hausordnung.

Zunächst findest Du hier die drei „goldenen Regeln“, deren Nichteinhaltung erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Weiter unten findest Du dann die restliche Hausordnung, die aber natürlich nicht minder wichtig ist.

Die drei goldenen Regeln

 

1. Kein Alkohol, kein Rauchen und keine Feiern – denn sonst kann’s teuer werden.

2. Lass‘ niemanden mit Deinem Zugang ins Gebäude oder in den Study Space – denn sonst haftest Du für deren Schäden.

3. Beachte die offiziellen Öffnungszeiten – denn das Betreten des Study Space außerhalb dieser ist untersagt. Gleiches gilt selbstredend für Übernachtungen im Study Space.

 

Solltest Du sehen, dass sich andere nicht an die Regeln halten oder willentlich Schäden auf der Fläche hinterlassen, rufe bitte jederzeit unsere Notfallhotline an: 05251/7099017 (lange klingeln lassen).

§ 1 Sicherheit

  1. Mit der Nutzung des Study Space erklären alle Nutzer*innen ihr Einverständnis zur Datenschutzerklärung.
  2. Alle Nutzer*innen des Study Space haben sich an die offiziellen Aushänge und an die Mitteilungen des AStA auf den Infowalls zu halten.
  3. Es ist strikt untersagt, anderen Personen mit dem eigenen Zugang Zutritt zum Gebäude oder in den Study Space zu gewähren.
  4. Rauchen ist auf der gesamten Fläche strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas.
  5. Sämtliche Verkehrswege müssen freigehalten werden.
  6. Grillen ist auf der Terrasse im 5. OG untersagt. Für sämtliche dadurch entstandenen Schäden und Kosten haften die Nutzer*innen, die dieses Verbot ignorieren.
  7. Brennbare Stoffe dürfen nicht auf die Fläche geführt werden.
  8. Wenn Verdacht besteht, dass Probleme mit Gas-, Wasser- oder Stromleitungen bestehen könnten, ist umgehend die Notfallhotline zu verständigen. Sollte des Weiteren Gefahr für Leib und Leben vermutet werden, ist der Study Space umgehend zu verlassen.
  9. Die verschließbaren Schränke dürfen zur kurzen Lagerung von Wertgegenständen (beispielsweise bei Nutzung der Toiletten oder während der Mittagspause) genutzt werden. Längerfristige Lagerungen sind nicht gestattet. Der AStA behält sich vor, die Schließfächer wöchentlich zu öffnen und den Inhalt zu entleeren. Dabei darf das genutzte Vorhängeschloss entfernt und damit zerstört werden. Entleerte Inhalte werden einen Monat lang vom AStA gelagert, ohne die Haftung für diese zu übernehmen. Sollten die Inhalte nach Ablauf dieses Monats nicht abgeholt werden, gehen diese in das Eigentum des AStA über.

§ 2 Sauberkeit

  1. Die Arbeitsplätze und die Küchen müssen nach jeder Nutzung sauber und ordentlich hinterlassen werden.
  2. Die Polster für die Außenmöbel im 5. OG müssen nach jeder Nutzung wieder regenfest in der dafür vorgesehenen Box verstaut werden.
  3. Nach Nutzung des Geschirrs und der Tassen müssen diese in die Spülmaschine geräumt werden. Sollte diese mit sauberem Geschirr gefüllt sein, muss vorher die Maschine geräumt werden.
  4. Lebensmittel werden in den Kühlschränken auf eigene Gefahr gelagert.
  5. Lebensmittel müssen am Ende jedes Tages aus den Kühlschränken geräumt werden. Der AStA behält es sich vor, am Ende jedes Tages alle nicht weggeräumten Lebensmittel in den Kühlschränken samt Verpackungen bzw. Aufbewahrungsmedien zu entsorgen.
  6. Verunreinigungen an den Möbeln müssen umgehend bereinigt werden.
  7. Das Mitbringen von Tieren in den Study Space ist untersagt.

§ 3 Lüften

  1. Im Sommer ist darauf zu achten, dass durch Öffnung der verfügbaren Fenster und Außentüren ausreichend gelüftet wird. Dabei ist darauf zu achten, dass in den Mittagsstunden die Rollos heruntergefahren werden, um ein unnötiges Aufheizen der Räume zu vermeiden. Des Weiteren sind die Türen zum Innenbereich zu schließen, da alle Räume ohne Lüftungsmöglichkeit automatisch klimatisiert werden.

§ 4 Lärm

  1. In den Stillarbeitsräumen ist jederzeit Ruhe zu wahren. In allen anderen Räumen ist auf eine angemessene Lautstärke zu achten.

§ 5 Technik

  1. Allgemein ist darauf zu achten, dass mit sämtlichen im Study Space zur Verfügung stehenden technischen Geräten verantwortungsbewusst umzugehen ist. Schäden an diesen Geräten sind umgehend dem AStA zu melden.
  2. Die Kaffeemaschinen dürfen gemäß den bereitgestellten Leitfäden genutzt werden.
  3. Die Kühlschränke, Mikrowellen und Spülmaschinen stehen zur allgemein freien Verfügung . Näheres regelt § 2.
  4. Der Drucker wird vom AStA Copyservice bereitgestellt, dementsprechend gelten bei der Nutzung auch die AGB des AStA Copyservice.
  5. Bei der Nutzung der Technik in den Sprinträumen ist darauf zu achten, dass ausschließlich die bereitgestellten Kabel zur Verbindung genutzt werden. Das Entfernen des USB-Dongles ist untersagt.
  6. Die Infobildschirme sowie die dazugehörige Technik sind nicht zu berühren bzw. zu bedienen.