In den vergangenen Wochen und Monaten kam es (verständlicherweise) immer wieder zu Nachfragen zum Thema Semesterticket: Wie ist der aktuelle Stand bei den Neuverhandlungen des NRW-Semestertickets? Kann ich nach dem 30. September 2021 noch NRW-weit das SeTi nutzen? Wie soll ich eventuell anfallende Kosten decken, wenn ich zum Beispiel aus Dortmund zur Uni Paderborn pendle (und irgendeine Pandemie mich nicht ins digitale Vollstudium zwingt)? 

All diese Fragen wollen wir vorerst ad acta legen. 

(Wem die Diskussion zu diesem Thema noch komplett unbekannt ist, die*der kann gerne hier nochmal das Statement der AStA-Vorsitzenden Sharly nachlesen bzw. anhören.) 

Das Semesterticket, wie wir es alle kennen und nutzen, bleibt vorerst bis zum 30. September 2022 erhalten. Das heißt, dass Ihr auch aus Aachen, Bochum oder Hannover, Göttingen oder Kassel (aufgrund bestehender Streckenerweiterungsverträge) das Semesterticket wie gewohnt nutzen könnt. Diese Vertragsverlängerung von vorerst zwei Semestern hat der AStA mit der DB Regio NRW und den anderen beteiligten Verkehrsbetrieben ausgehandelt. Preislich ändert sich nicht viel. Während das gesamte Semesterticket eine*n jede*n von uns individuell im aktuellen Sommersemester laut den Semesterticketverträgen 230,28 Euro gekostet hätte, erhöht sich dieser Betrag zum Wintersemester 21/22 um 10 Cent auf 230,38 Euro. (Der tatsächlich zu zahlende Betrag für das aktuelle Sommersemester und das kommende Wintersemester fällt aufgrund der coronabedingten Mehrwertsteuer- und Fahrplanreduzierungen geringer aus.) 

Heißt das, dass die Neuverhandlungen damit abgeschlossen sind? 

Nein, absolut nicht. Diese Verlängerung von zwei Semestern ist eine Zwischenlösung für alle Beteiligten. Diese Zwischenlösung ist nötig, weil mittlerweile ein Gutachten von Extern erstellt wird, das die vertragliche Situation und den potentiellen wirtschaftlichen Spielraum evaluieren soll. Solche Gutachten sind in solchen Verhandlungsprozessen nicht unüblich und dauern erfahrungsgemäß ein paar Monate. Da wir für die Beitragsordnung, die den Semesterbeitrag des WiSe 21/22 festschreibt, aber schon früher eine Lösung benötigten, kam es zu dieser Zwischenlösung.  

Konkret heißt all dies aber auch, dass die Neuverhandlungen zum NRW-SeTi weiterlaufen werden. Nächste Schritte können hier getätigt werden, wenn das angesprochene Gutachten vorliegt (dies wird wahrscheinlich gegen Ende des Sommersemesters der Fall sein). 

Wir im AStA hoffen, dass wir Euch damit erstmal Eure größten SeTi-Sorgen nehmen können. Bei Rückfragen erreicht Ihr uns natürlich wie sonst auch auf unseren Social-Media-Präsenzen. 

Euer AStA-Team