Vor dem Hintergrund der Kommunalwahlen am 13. September 2020 veranstaltete der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Paderborn am 2. September eine Podiumsdiskussion mit den Kandidat*innen für das Bürgermeister-Amt. An der Debatte nahmen folgende Kandidat*innen teil (aufgelistet in alphabetischer Reihenfolge nach dem ersten Buchstaben des Nachnamens):
Michael Dreier (CDU, amtierender Bürgermeister)
Stephan Hoppe (FÜR Paderborn)
Verani Kartum (Volt)
Martin Pantke (SPD, amtierender 2. stv. Bürgermeister)
Dr. Klaus Schröder (B90/GRÜNE)
Alexander Senn (FDP)
Elke Süsselbeck (parteilos/LINKE)
Für das Amt des Bürgermeisters kandidieren zudem Hartmut Hüttemann (FBI) und Marvin Weber (AfD). Während Herr Hüttemann aus terminlichen Gründen nicht an der Debatte teilnehmen konnte, so war Herr Webers Teilnahme an der Debatte zunächst angekündigt. Kurz vor dem Start der Debatte hatte Herr Weber diese jedoch abgesagt.
Die Einladung der einzelnen Kandidat*innen war nicht durch politische Überzeugungen einzelner AStA-Mitglieder begründet. Vielmehr waren aufgrund der Wahrung der politischen Neutralität sämtliche Kandidat*innen eingeladen, die sich darum bewerben Paderborns nächste*r Bürgermeister*in zu werden.
In Nordrhein-Westfalen werden die Studierendenschaften nach § 53 Abs. 1 Hochschulgesetz NRW als Gliedkörperschaft der Hochschulen geführt. Der AStA der Universität als Organ der Studierendenschaft ist entsprechend eine Gliedkörperschaft der Hochschule und an geltendes Recht und Urteile gebunden, die für die staatlichen Hochschulen und die Organe der Landesregierung gelten. Dazu zählt auch die staatliche Neutralitätspflicht, die dann gilt, wenn der AStA in seiner Funktion als Gliedkörperschaft der Universität auftritt und seinen gesetzlichen Aufgaben öffentlich nachkommt. Verfassungsrechtlich basiert dies auf Art. 21 GG. Dieser Artikel und entsprechende Urteile schützen alle zugelassenen Parteien in der Bundesrepublik Deutschland, selbst wenn diese das GG ablehnen.
Bei der Kommunalwahl-Debatte kam der AStA seiner gesetzlichen Aufgabe nach § 53 Abs. 2 lit. 4 Hochschulgesetz NRW zur Förderung der politischen Bildung der Studierenden nach. Bei einer öffentlichen Veranstaltung ist die Neutralitätspflicht zwingend zu wahren – insbesondere mit Blick auf den kurzen zeitlichen Abstand zur Kommunalwahl. Demokratisch gewählte Parteien auszuladen ist folglich ausgeschlossen.
Der AStA der Universität Paderborn bekennt sich uneingeschränkt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Politischer Extremismus jeglicher Art wird entschieden abgelehnt, ebenso positioniert sich der AStA deutlich gegen rassistische, queerfeindliche und menschenverachtende Inhalte im Allgemeinen, welche dem Leitbild unserer bunten, weltoffenen Universität diametral entgegenstehen. Der politische Diskurs ist eine der Grundfesten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Unter dieser Devise war die Debatte jederzeit geplant und wurde letztendlich auch so geführt.
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