Die bundesweite 9-Euro-Ticket-Aktion endete Ende August, aber auch danach möchte die Deutsche Bahn die Nutzung des Nahverkehrs erleichtern.

Die Mitnahmeregelungen werden angepasst: Pro Semesterticket dürft ihr an bestimmten Tagen

➡️ eine weitere Person (Erwachsene*r oder Kind) und bis zu drei Kinder

oder

➡️ eine Person (Erwachsene*r oder Kind) und bis zu zwei Fahrräder in ganz NRW mitnehmen.

Von September bis Dezember 2022 fährst du an den folgenden Tagen mit deinem Abo-​Ticket ohne zusätzliche Kosten durch ganz NRW:

🔻an allen Wochenenden im Aktionszeitraum, jeweils von samstags, 3 Uhr, bis montags, 3 Uhr (5./6. November, 12./13. November, 19./20. November, 26./27. November, 3./4. Dezember, 10./11. Dezember, 17./18. Dezember, 24./25. Dezember, 31. Dezember)

🔻an Feiertagen: 2. Weihnachtsfeiertag (26. Dezember)

🔻während der gesamten NRW-​Weihnachtsferien bis Ende des Jahres (23. bis 31. Dezember)

Während der verbleibenden Weihnachtsferientage im Januar 2023 gilt die Aktion nicht mehr

Die Mitnahmeregelung gilt während der oben genannten Zeiten ganztägig und ohne Aufpreis in allen Bussen, Bahnen und in der 2. Klasse der Nahverkehrszüge (RegionalExpress-, RegionalBahn- und S-Bahn-Linien) in ganz NRW.

Bitte beachtet, dass diese Aktion nicht auf unsere Streckenerweiterungen nach Kassel, Göttingen und Hannover gilt. Der genaue Geltungsbereich ist hier einsehbar.

Weitere Infos zur Sonderaktion findet ihr hier.

Wir wünschen euch allzeit gute Fahrt! 🚂

 

P.S.: Leider sind die Mitarbeitenden der Deutschen Bahn nicht alle ausreichend informiert und verhängen teilweise Strafen, wenn Ihr diese Aktion mit Eurem Semesterticket in Anspruch nehmt. Zeigt in einem solchen Falle gerne dieses Dokument vor, das wir von der Deutschen Bahn erhalten haben.

Wir haben außerdem nochmals darum gebeten, die Mitarbeitenden zu informieren, damit Ihr die Aktion problemlos nutzen könnt.

Sollte Euch Strafen verhängt worden sein/verhängt werden, sendet uns bitte eine Mail mit einem Foto vom Bußgeldbeleg und euer Semesterticket als PDF. Wir kümmern uns dann darum, dass die Gebühr fallengelassen wird. Grundsätzlich sollte Ihr immer Widerspruch einlegen und nicht zahlen!