Engagieren

An unserer Universität gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, sich zu engagieren. Dazu zählen unter anderem die vielen verschiedenen vom Studierendenparlament anerkannten Initiativen und Projektbereiche sowie die Gremien auf Fakultätsebene.

Studierendenparlament

Das Studierendenparlament (StuPa) besteht aus bis zu 21 Studierenden verschiedener Gruppierungen und Listen (analog zu Parteien im Bundestag). Es wählt und kontrolliert den AStA, legt den Haushalt der Studierendenschaft fest und entscheidet über Anträge, die die Studierenden betreffen. Um seine Aufgaben zu erfüllen, kann das StuPa Ausschüsse einsetzen. Diese bestehen im Normalfall aus bis zu 7 Personen. Einer dieser Ausschüsse ist der Haushaltsausschuss (HHA), welcher in jedem StuPa existiert. Der HHA ist für die rechnerische Prüfung des Haushalts und der Abschlüsse verantwortlich. Mehr dazu hier.

Initiativen & Projektbereiche

Initiativen sind Gruppierungen, welche durch das Studierendenparlament anerkannt sind. Grundvoraussetzung für eine Anerkennung ist, dass die Initiative sich an der Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft beteiligt (dies muss aus der Satzung der Initiative hervorgehen).

Das Studierendenparlament kann Aufgaben der Studierendenschaft zeitlich be- und unbefristet an eine bereits anerkannte studentische Initiative übertragen. Diese wird damit zum Projektbereich der Studierendenschaft der Universität Paderborn. Projektbereiche bekommen durch den Haushalt der Studierendenschaft der Universität Paderborn Mittel zugewiesen, welche im Allgemeinen weitaus größer sind als die Mittel von studentischen Initiativen.

Eine Übersicht über die anerkannten Initiativen und Projektbereiche findet sich auf der StuPa-Website.

Hier finden sich Informationen zur Gründung einer Initiative/eines Projektbereichs.

Fachschaftsrat

Die Fachschaftsräte vertreten die Interessen der Studierenden in erster Instanz gegenüber den Dozierenden und übernehmen meist auch die Organisation der Orientierungswoche, in der die Studienanfänger:innen viele Informationen erhalten und ihre ersten Erfahrungen mit der Universität sammeln. Der Fachschaftsrat hilft Studierenden des jeweiligen Studiengangs bei Problemen aller Art, beispielsweise bei Streitfragen mit Dozierenden, falls diese Anforderungen zu hoch ansetzen oder Ähnliches.

Hier findet sich eine Auflistung aller Fachschaftsräte.

Fachschaftsvertretung

Die Fachschaftsvertretung (FSV) ist das Kontrollgremium auf Fakultätsebene und wird von den Studierenden jährlich gewählt. Sie besteht (je nach Fakultätsgröße) aus 15 bis 27 Mitgliedern. Die FSV wählt den Fachschaftsausschuss, der die Fachschaft nach innen und außen vertritt, sowie die laufenden (vor allem finanziellen) Geschäfte der Fachschaft führt. Um die unterschiedlichen Interessen der Studierenden innerhalb einer Fachschaft wahrnehmen zu können, kann die Fachschaft für einzelne Studiengänge einen oder mehrere Fachschaftsräte quasi als Exekutive einsetzen. Diese haben drei bis zehn Mitglieder und werden in der Regel direkt von den entsprechenden Studierenden gewählt und durch die FSV in dieser Position bestätigt.

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist das Gremium mit der höchsten Stellung in einer Fakultät, also aller Dozierenden, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitglieder und der Studierenden. Er setzt sich zusammen aus acht Professor:innen, drei wissenschaftlichen und einem nicht-wissenschaftlichen Mitglied, sowie drei Studierenden. Diese Letztgenannten werden einmal im Jahr von den Studierenden der Fakultät direkt gewählt und sollen dort aktiv für die Belange der Studierenden ihre Meinung vertreten. Der Fakultätsrat entscheidet über Berufungen, Fragen des Haushaltes, belegt Kommissionen, wählt und kontrolliert Dekan:in, Prodekan:in und Studiendekan:in und trifft alle wichtigen Entscheidungen im Fachbereich.

Senat

Der Senat ist innerhalb der Universität das höchste Gremium mit Entscheidungsgewalt. Er setzt sich nach Ständerecht aus fixen Mehrheitsverhältnissen der einzelnen Statusgruppen der Universitätsmitglieder zusammen. Die Studierenden der UPB werden von sechs studentischen Senator:innen vertreten, die dann die Wünsche der Studierenden als stimmberechtigte Mitglieder dem Senat vortragen können. Diese werden einmal jährlich bei den Hochschulwahlen von allen Studierenden gewählt.