Wir arbeiten gerade an der Rückerstattung der 63,65€ Semestergebühren. Details dazu werden bald per Mail folgen, wartet bitte noch etwas ab!

Semesterticket

Mobilität ist ein wichtiger Aspekt des Alltags. Für alle Studierenden der Universität Paderborn gibt es ein Semesterticket, welches diese in ganz NRW garantiert.

Das neue Deutschlandsemesterticket ist da! Hier findet ihr eine Anleitung wie ihr euch das neue Ticket herunterladen könnt.

Im April könnt ihr noch euren derzeitigen Studierendenausweis in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis als Ticket in NRW nutzen.

Euer Semesterticket erhaltet ihr ausschließlich digital, dazu benötigt ihr die OWL-mobil App.

Apple App StoreGoogle Play Store

Die Beantragung ist erst möglich, sobald die Rückmeldung für das entsprechende Semester erfolgreich war (sichtbar in PAUL unter Meine Daten > Persönliche Daten > Semesterstatus).

Bei technischen Fragen oder Problemen oder allgemeinen Fragen zum Semesterticket meldet euch direkt bei uns.

FAQ - Deutschlandsemesterticket

Derzeit scheint ein technisches Problem zu bestehen, weswegen die Registrierungsmails teilweise nicht zugestellt werden. Solltest du nach 5 Minuten immer noch keine Mail erhalten haben, melde dich bitte nit deinem Problem unter .

Leider bietet die OWL-Mobil App in der aktuellen Version nicht die Möglichkeit das Deutschlandsemesterticket ohne Angabe von Zahlungsdaten zu „kaufen“. Das angegebene Zahlungsmittel wird nicht belastet.

Wir sind uns des Problems bewusst und arbeiten daran es so schnell wie möglich zu lösen.

Nach der Registrierung über den Link in der Mail wirst du in den Browser weitergeleitet. Diesen kannst du direkt wieder schließen und den Prozess in der App fortsetzen. Hier loggst du dich unten über den Reiter „Mein Konto“ mit dem angelegten Account ein. Nachdem du wieder in der App eingeloggt bist, geht der Prozess bei Tickets weiter.

Hier musst du April wählen, da die Gültigkeit deines Tickets erst im April startet.

Das angezeigte Ticket gilt immer nur für den laufenden Monat. Am Ende des Monats verlängert sich das Ticket aber automatisch weiter, du musst also selber bis zum Wintersemester nichts mehr machen.

Um dein Ticket zu sehen, gehst du unten auf Tickets und danach oben auf meine Tickets. Dein Deutschlandsemesterticket findest du dann bei zukünftig gültig.

Für den Monat April gibt es eine Sonderregelung, die erlaubt, dass du dein Studierendenausweis als Fahrtausweis in NRW benutzen kannst. Solltest du also im April mal dein Handy vergessen haben, kannst du auch einfach dienen Studierendenausweis zusammen mit einem Lichtbildausweis vorzeigen.

Ab dem 24.03.24 wird es einen Fahrplanwechsel bei Padersprinter geben, welcher auch die Umbenennung von Haltestellen und neue Abfahrtszeiten beinhaltet. Ihr findet alle aktualisierten Pläne und Informationen unter www.fahrplanwechsel24.de .

FAQ - Semesterticket

Das Deutschlandsemesterticket muss über über die OWLmobil-App bestellt werden. Eine detaillierte Anleitung zur Beantragung findet sich hier.

Über diese Links wirst du direkt zum Download weitergeleitet:

Apple App StoreGoogle Play Store

Die Beantragung ist erst möglich, sobald die Rückmeldung für das entsprechende Semester erfolgreich war (sichtbar in PAUL unter Meine Daten > Persönliche Daten > Semesterstatus).

Genutzt werden kann das Deutschlandsemesterticket nur in der OWLmobil-App. Es ist nur in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Achtung: Der AStA übernimmt keine Haftung, falls das Ticket in der App nicht von den Verkehrsbetrieben akzeptiert wird oder wenn die App nicht funktionieren sollte.

Das Semesterticket erhalten alle an der Universität Paderborn eingeschrieben Studierenden. Das Deutschlandsemesterticket gilt als Fahrausweis für alle Verkehrsmittel des Nahverkehrs in ganz Deutschland (also nicht für ICEs und nicht in der ersten Klasse). Bitte beachtet, dass Ihr bei der Nutzung des Semestertickets auch immer automatisch die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsbetriebe akzeptiert.

Das Deutschlandsemesterticket hat vollständig das alte Semesterticket abgelöst und ist das einzige Ticket an der Universität Paderborn.

Nein, eine Befreiung vom Semesterticket ist im Regelfall nicht möglich. Die Ausnahmefälle, und wie diese sich befreien lassen können, findet Ihr weiter unten.

Das Ticket gilt das gesamte Semester über als Fahrberechtigung, also im Wintersemester vom 1. Oktober bis zum 31. März des Folgejahres und im Sommersemester vom 1. April bis zum 30. September. Im Geltungszeitraum gilt es rund um die Uhr, auch in den Semesterferien. Rechtliche Grundlage für das Semesterticket sind die zwischen der Studierendenschaft und den jeweiligen Verkehrsgesellschaften geschlossenen Verträge.

Solltet Ihr Schwierigkeiten mit dem Personal der Deutschen Bahn haben oder euch Strafen verhängt werden, schreibt uns bitte eine Mail mit dem Tag und Zug/Bus, an welchem sich der Vorfall ereignete, ggf. dem Strafzettel und eurem Semesterticket als Screenshot. Wir kümmern uns dann darum.

Ja, Austauschstudierende können das Semesterticket nutzen, sobald sie den Semesterbeitrag bezahlt und eine Krankenversicherung nachgewiesen haben. Die Semesterbeiträge müssen auf das jeweilige Hochschulkonto überwiesen werden. Bitte denken Sie daran, Ihre Matrikelnummer anzugeben!

Ab dem Sommersemester 2024 muss das Semesterticket in der OWLmobil-App genutzt werden. Es wird nicht mehr per Post verschickt und kann nicht mehr persönlich abgeholt werden.

Die Nachtbusse in Paderborn können mit dem regulären Semesterticket ohne Aufschlag genutzt werden, da im Preis des Semestertickets der Aufschlag schon enthalten ist.

Teilweise unterliegen Nachtbusse gesonderten Tarifbestimmungen, unter Umständen muss ein Zuschlag bezahlt werden. In manchen Fällen hat das Semesterticket auch gar keine Gültigkeit.

Die Nachtbusse in Bielefeld können mit dem Ticket nicht genutzt werden.

Nein, dies ist nicht mit dem Deutschlandsemesterticket möglich.

Für die Mitnahme von Kindern gibt es Ausnahmen für viele Verkehrsbetriebe, informiert euch bitte einzeln dort.

Grundsätzlich nein, um ein Fahrrad mitnehmen zu dürfen, musst du dir ein zusätzliches Ticket besorgen. Dieses kostet etwa 5€.

Eine Ausnahme bilden zusammenklappbare Fahrräder, diese dürfen oft ohne Extrakosten mitgenommen werden. Gleiches gilt für E-Bikes und E-Roller/Scooter. Dies gilt ebenfalls explizit nur für zusammenklappbare E-Bikes und E-Scooter. Informiert euch vor der Nutzung aber bitte bei den Verkehrsbetrieben, mit denen ihr reist.

Semesterticket-Rückerstattung

Das Semesterticket ist in der Regel verbindlicher Bestandteil des Semesterbeitrages. In besonderen Ausnahmen ist es möglich den Beitrag für das Semesterticket zurückzuerstatten.

Einen Anspruch auf Rückerstattung des Semestertickets haben:

    • Personen mit Schwerbehinderung, die nach dem SGB IX zur kostenfreien Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs berechtigt sind. Als Ausweis dient hier ein amtlicher Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke.
    • Studierende, die sich für ein Semester vom Studierendensekretariat haben beurlauben lassen. Bitte beachtet, dass der Erstattungsantrag vor Beginn des Urlaubssemesters gestellt werden muss. Bei erfolgreichem Antrag auf Rückerstattung erlischt die Fahrerlaubnis des Semestertickets.
    • Studierende, die exmatrikuliert wurden oder die Neueinschreibung nicht vollzogen haben. Im Falle der Exmatrikulation gilt diese Regelung bis zwei Monate nach Semesterbeginn. Hierbei erfolgt eine anteilige Erstattung nur für die vollständigen Monate, in welchen die Hochschulmitgliedschaft beendet ist. Bei Nichtaufnahme des Studiums gilt die Frist bis vor Beginn des anstehenden Semesters. Die Fahrerlaubnis erlischt mit dem Moment der Exmatrikulation.

Die Beantragung der Erstattung und der Antrag auf Beurlaubung erfolgen elektronisch über PAUL (PAUL > Studium > Studienorganisation > Meine Anträge). Bei weiteren Fragen zur Rückerstattung wendet Euch bitte an das AStA-Sozialbüro.