BAföG- & Sozialberatung

BAföG- und Sozialberatung für Studierende gibt es im Sozialbüro. Die Studierendenschaft vergibt in Härtefällen kleine Sozialdarlehen bis 500€. Auch dazu gibt es hier Informationen. Voraussetzungen dafür sind ein Bürge, die Immatrikulation sowie Kontoauszüge der letzten drei Monate.
Ein Sozialdarlehen wird grundsätzlich nur zur Überwindung einer Notlage bewilligt. Das bestehen der Notlage ist nachzuweisen.
Die Rückerstattung des Semesterticketbetrages bei Beurlaubung oder Auslandssemester wird ebenfalls im Sozialbüro getätigt.
Referenten:
Angestellte:
Katharina Retzlaff: BAFöG-Beratung, Wohnen für Hilfe, Semesterticket-Rückerstattung
Daniel Höber: Sozialdarlehen, Wohnen für Hilfe, Semesterticketrückerstattung
StuPa